§ 33c Stmk. ElWOG 2005 Aufbringung der Mittel für die Bereitstellung der Primärregelleistung

Stmk. ElWOG 2005 - Steiermärkisches Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2005

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

(1) Betreiberinnen/Betreiber von Kraftwerken/Kraftwerksparks mit einer Engpassleistung von mehr als 5 MW sind zur Aufbringung der Mittel für die Bereitstellung der Primärregelleistung im Verhältnis ihrer im laufenden Kalenderjahr erbrachten Jahreserzeugungsmengen verpflichtet. Bei Kraftwerken/Kraftwerksparks, deren Engpassleistung größer als die Anschlussleistung an das jeweilige Netz ist, ist diese Anschlussleistung multipliziert mit den im laufenden Kalenderjahr erbrachten Betriebsstunden der Anlage heranzuziehen.

(2) Die Verrechnung und Einhebung der Mittel gemäß Abs. 1 erfolgt vierteljährlich durch den Regelzonenführer. Der Regelzonenführer ist berechtigt, die Mittel gemäß Abs. 1 vorab zu pauschalieren und vierteljährlich gegen nachträgliche jährliche Abrechnung einzuheben. Die Betreiberinnen/Betreiber von Kraftwerken/Kraftwerksparks haben dem Regelzonenführer die für die Bemessung der Mittel gemäß Abs. 1 erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 25/2007, LGBl. Nr. 89/2011

In Kraft seit 20.09.2011 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 33c Stmk. ElWOG 2005


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 33c Stmk. ElWOG 2005 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 33c Stmk. ElWOG 2005


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 33c Stmk. ElWOG 2005


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 33c Stmk. ElWOG 2005 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Stmk. ElWOG 2005 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 33b Stmk. ElWOG 2005
§ 34 Stmk. ElWOG 2005