Art. 14 StGB

StGB - Strafgesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

(1) Art. II und Art. V Z 1 bis Z 15 sowie Art. XIII des 2. Gewaltschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 40/2009, treten mit 1. Juni 2009 in Kraft.

(2) Art. V Z 8 ist auch auf vor dem Inkrafttreten des 2. Gewaltschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 40/2009 begangene Taten anzuwenden, sofern die Strafbarkeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht erloschen ist.

In Kraft seit 09.04.2009 bis 31.12.9999
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