§ 56a StBHG EU-Recht

StBHG - Steiermärkisches Behindertengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

Durch dieses Gesetz wird folgende Richtlinie umgesetzt: Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (Abl. L 16 vom 23. 1. 2004, S. 044).

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2007, LGBl. Nr. 87/2013

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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