§ 11 St-ULV Ballungsraum

St-ULV - Steiermärkische Umgebungslärmschutzverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Als Ballungsraum gilt das Gemeindegebiet von Graz („Ballungsraum Graz“).

In Kraft seit 01.06.2008 bis 31.12.9999
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