§ 21 SSEG Vollziehung

SSEG - Seeschiffahrts-Erfüllungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst betraut.

In Kraft seit 01.08.1996 bis 31.12.9999
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