§ 19 SSEG Außerkrafttreten bestehender Rechtsvorschriften

SSEG - Seeschiffahrts-Erfüllungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesgesetz vom 30. Mai 1972, BGBl. Nr. 382 in der Fassung BGBl. Nr. 611/1977 und BGBl. Nr. 174/1981, zur Erfüllung des Internationalen Übereinkommens von 1960 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, der Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See sowie des Internationalen Freibord-Übereinkommens von 1966 außer Kraft.

In Kraft seit 01.08.1996 bis 31.12.9999
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