Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 5. April 2013 in Kraft.
(2)Absatz 2,Die § 1 Abs. 1 Z 1 und 1a sowie § 2a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 431/2015 treten mit 1. April 2016 in Kraft.Die Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins und eins a sowie Paragraph 2 a, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 431 aus 2015, treten mit 1. April 2016 in Kraft.
In Kraft seit 18.12.2015 bis 31.12.9999
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