§ 18a SNG Außerkrafttreten

SNG - Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

§ 6 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 54/2025 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft. Paragraph 6, Absatz 5, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 54 aus 2025, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.

In Kraft seit 30.09.2025 bis 31.12.9999
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