§ 45 SMG

SMG - Suchtmittelgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Soweit dieses Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze oder unmittelbar anwendbare Rechtsakte der Europäischen Union verweist, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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