§ 6 SlotKV 2008 In- und Außerkrafttreten, Übergangsbestimmungen

SlotKV 2008 - Slotkoordinationsverordnung 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 15. Mai 2008 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Koordination von Zeitnischen (Slots) auf Flughäfen (Slotkoordinationsverordnung – SlotKV), BGBl. II Nr. 131/2003 tritt mit Ablauf des 14. Mai 2008 außer Kraft.Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Koordination von Zeitnischen (Slots) auf Flughäfen (Slotkoordinationsverordnung – SlotKV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 131 aus 2003, tritt mit Ablauf des 14. Mai 2008 außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3,§ 2 Abs. 1 ist auf Flüge im Linienflugverkehr und im programmierten Gelegenheitsflugverkehr ab dem 15. Mai 2008, auf jede andere Art von Luftverkehr einschließlich der allgemeinen Luftfahrt jedoch erst ab dem 1. Juli 2008 anzuwenden.Paragraph 2, Absatz eins, ist auf Flüge im Linienflugverkehr und im programmierten Gelegenheitsflugverkehr ab dem 15. Mai 2008, auf jede andere Art von Luftverkehr einschließlich der allgemeinen Luftfahrt jedoch erst ab dem 1. Juli 2008 anzuwenden.
  4. (4)Absatz 4,Gemäß der SlotKV zugewiesene Zeitnischen sowie der gemäß den Bestimmungen der SlotKV für den Flughafen Wien gebildete Koordinierungsausschuss bleiben unberührt.
In Kraft seit 15.05.2008 bis 31.12.9999
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