Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 19. Dezember 2016 in Kraft.
(2)Absatz 2,§ 3 Abs. 3 und 4 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 473/2022 treten mit 31. Dezember 2022 in Kraft.Paragraph 3, Absatz 3 und 4 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 473 aus 2022, treten mit 31. Dezember 2022 in Kraft.
In Kraft seit 22.12.2022 bis 31.12.9999
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