Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
§ 7 Abs. 2 der Reisegebührenvorschrift 1955 ist nicht anzuwenden. Paragraph 7, Absatz 2, der Reisegebührenvorschrift 1955 ist nicht anzuwenden.
In Kraft seit 29.05.2024 bis 31.12.9999
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