§ 52 SchuOG 1995 § 52

SchuOG 1995 - Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(1) Die §§ 3, 4, 5a, 6a, 12, 24 Abs 5, 25, 25a, 28a und 50 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 74/2009 treten mit 1. Juli 2008 in Kraft.

(2) Die §§ 25 Abs 1 bis 3 und 25a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 74/2009 sind schulstufenweise aufsteigend mit der Maßgabe anzuwenden, dass wirksam werden:

1.

§ 25 Abs 1 für die 4. Schulstufe mit 1. September 2010;

2.

§ 25 Abs 2 für die 8. Schulstufe mit 1. September 2010;

3.

§ 25 Abs 3 für die 4. und 8. Schulstufe mit 1. September 2011 und für die 9. Schulstufe mit Beginn des Schuljahres 2008/2009.

(3) Die §§ 1 Abs 4 und 24 Abs 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 80/2011 treten mit 1. September 2010 in Kraft.

(4) Die §§ 1 Abs 8 und 27 Abs 2 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 103/2011 treten mit 1. September 2011 in Kraft.

(5) Die §§ 5 Abs 2, 8 Abs 1, 11 Abs 2 und 2a, 24 Abs 2 bis 4, 26 und 27 Abs 4 und 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 49/2012 treten mit 1. September 2012 in Kraft. Die Festlegungen gemäß § 24 Abs 2 bis 4 in der neuen Fassung können für das Schuljahr 2012/2013 bereits ab dem 1. Mai 2012 getroffen werden.

(6) § 24 Abs 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 61/2012 tritt mit 2. September in Kraft.

In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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