Login:
×
Eingeloggt bleiben
Login
Registrieren
-
Passwort vergessen?
Registrieren
Login
Menü öffnen/schließen
Menü
Sie sind nicht angemeldet.
Gesetze
Übersicht
Bundesgesetze
Landesgesetze
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Meine Gesetze
Gesetzesaktualisierungen
Volltextsuche
Forum
Forum Recht
Gesetzeskommentare
Gesetzessammlungen
Abfrageservices
Übersicht
Grundbuch
Grundbuchabfrage
Urkundenabfrage
Grundbuch Praxiswissen
Grundbuchnummern suchen
Firmenbuch
Handelsregister
GISA
DSGVO Mustervorlagen
Preise
FAQ
Tools
Zinsrechner
Existenzminimumrechner
Grundbuchnummernsuche
Legal.Tech
Über Uns
Verlinkungsmöglichkeiten
Werben mit JUSLINE
Hilfe
Recht.Beobachten
Recht.Merken
Recht.Aktuell
A-S-O Tool
Release Notes
Credits
Alle
Dropdown: Gewählter Wert ist Alle
Bundesgesetze
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Alle Gesetze
§ 31d SchUG (Schulunterrichtsgesetz), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 31d SchUG (weggefallen)
SchUG - Schulunterrichtsgesetz
beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.10.2024
§ 31d SchUG
seit 31.08.2020 weggefallen.
In Kraft seit 01.09.2020 bis 31.12.9999
0
Kommentare zu § 31d SchUG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 31d SchUG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Wie kommentiere ich?
Kommentar hinzufügen
Sofortabfrage
ohne
Anmeldung!
DSGVO Vorlagen
11,90 €
Grundbuchauszug
11,90 €
Urkunden, Kaufvertrag...
7,90 €
Firmenbuchauszug
11,90 €
Handelsregisterauszug
11,90 €
GISA
kostenlos
Zurück
Weiter
Jetzt Abfrage starten
0
Entscheidungen zu § 31d SchUG
Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
0
Diskussionen zu § 31d SchUG
Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 31d SchUG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis SchUG
Gesamte Rechtsvorschrift
Drucken
PDF herunterladen
Paragrafennavigation
§ 27 SchUG Wiederholen von Schulstufen
§ 28 SchUG Aufnahme in die 1. Stufe einer Mittelschule, einer mittleren oder einer höheren Schule
§ 29 SchUG Übertritt in eine andere Schulart oder eine andere Form oder Fachrichtung einer Schulart
§ 30 SchUG Wechsel von der semestrierten Oberstufe
§ 30a SchUG Übertritt von Schülern allgemeinbildender höherer Schulen in eine andere Form
§ 30b SchUG (weggefallen)
§ 31 SchUG Übertritt von Schülern mittlerer berufsbildender Schulen in höhere berufsbildende Schulen
§ 31a SchUG Differenzierung an der Mittelschule
§ 31b SchUG Zuordnung zu Leistungsniveaus in Pflichtgegenständen mit Leistungsdifferenzierung
§ 31c SchUG Teilnahme am Unterricht in einer anderen Schulstufe an Sonderschulen
§ 31d SchUG (weggefallen)
§ 31e SchUG Mindestdauer des Schulbesuches
§ 32 SchUG Höchstdauer des Schulbesuches
§ 33 SchUG Beendigung des Schulbesuches
§ 34 SchUG Form und Umfang der abschließenden Prüfungen
§ 35 SchUG Prüfungskommission
§ 36 SchUG Prüfungstermine
§ 36a SchUG Zulassung zur Prüfung
§ 37 SchUG Prüfungsgebiete, Aufgabenstellungen, Prüfungsvorgang
§ 38 SchUG Beurteilung der Leistungen bei der Prüfung
§ 39 SchUG Prüfungszeugnisse
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 31c SchUG
§ 31e SchUG
0 Kommentare zu § 31d SchUG