§ 57 SchiffAV Inkrafttreten

SchiffAV - Schifffahrt-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt am 1. September 2009 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Das Inhaltsverzeichnis zum 4. und 5. Abschnitt, § 1 Abs. 1 bis 4, der 4. Abschnitt samt Überschrift sowie der 5. Abschnitt samt Überschrift in der Fassung BGBl. II Nr. 215/2012 treten mit 1. Juli 2012 in Kraft.Das Inhaltsverzeichnis zum 4. und 5. Abschnitt, Paragraph eins, Absatz eins bis 4, der 4. Abschnitt samt Überschrift sowie der 5. Abschnitt samt Überschrift in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 215 aus 2012, treten mit 1. Juli 2012 in Kraft.
In Kraft seit 26.06.2012 bis 31.12.9999
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