§ 5 SBPFV In- und Außerkrafttreten

SBPFV - Studienberechtigungsprüfungsförderungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. März 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfe an Kandidaten für die Studienberechtigungsprüfung, BGBl. Nr. 573/1992, außer Kraft.Diese Verordnung tritt mit 1. März 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfe an Kandidaten für die Studienberechtigungsprüfung, Bundesgesetzblatt Nr. 573 aus 1992,, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die Verordnung BGBl. II Nr. 10/2026 tritt nicht in Kraft.Die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 10 aus 2026, tritt nicht in Kraft.
In Kraft seit 01.03.2026 bis 31.12.9999
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