Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 26. Jänner 2009, mit der das Sachprogramm "Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum" für verbindlich erklärt wird
StF: LGBl Nr 13/2009
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 6 und 8 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 – ROG 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:
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