§ 3 Sbg. SW 2010

Sbg. SW 2010 - Salzburger Sonder-Wohnbauförderungsgesetz 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Anwendung von Bestimmungen des S.WFG 1990 und der WFV

 

§ 3

 

Auf Förderungen nach diesem Gesetz sind die Bestimmungen des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 1990 (S.WFG 1990) und der Wohnbauförderungs-Durchführungsverordnung (WFV) für die Errichtung von Mietwohnungen sinngemäß anzuwenden, soweit im 2. Abschnitt nicht Sondervorschriften getroffen sind.

In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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