§ 1 Sbg. MWL

Sbg. MWL - Mandate für die Wahl des Salzburger Landtages

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.10.2024

Auf Grund des § 3 Abs 1 der Salzburger Landtagswahlordnung 1998, LGBl Nr 116, in der geltenden Fassung wird kundgemacht, dass auf die Wahlbezirke (§ 1 Abs 2 und § 33 Abs 3 der Salzburger Landtagswahlordnung 1998) folgende Zahl von Mandaten für die Wahl des Salzburger Landtages entfällt:

 

Wahlbezirksnummer     Wahlbezirk         Zahl der Mandate

1                     Hallein                   4

2                     Salzburg-Stadt            9

3                     Salzburg-Umgebung        10

4                     St Johann im Pongau       5

5                     Tamsweg                   2

6                     Zell am See               6

In Kraft seit 31.05.2003 bis 31.12.9999
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