Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.10.2024
Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 10. April 2003 über die Zahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate für die Wahl des Salzburger Landtages StF: LGBl Nr 44/2003
In Kraft seit 31.05.2003 bis 31.12.9999
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