§ 13 Sbg. LW § 13

Sbg. LW - Salzburger Landes-Wacheorganegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

(1) § 10 Abs. 1 und 3 sowie § 12 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Derselbe Zeitpunkt gilt für das Entfallen der Artikel-Bezeichnungen und deren teilweises Ersetzen durch §§-Bezeichnungen samt Überschriften.

(2) § 4 Abs 1, 2 und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 62/2016 tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt § 9 Abs 2 außer Kraft.

In Kraft seit 22.07.2016 bis 31.12.9999
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