§ 24a Sbg. FPO 1973 § 24a

Sbg. FPO 1973 - Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf die Gewerbeordnung 1994 – GewO, BGBl Nr 194, gelten als solche auf die Fassung, die diese bis einschließlich der Novelle BGBl I Nr 82/2016 erhalten hat.

In Kraft seit 19.07.2017 bis 31.12.9999
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