§ 8 Sbg. EVTZ-G § 8

Sbg. EVTZ-G - Salzburger EVTZ-Anwendungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 26. September 2009 in Kraft.

(2) Die §§ 3, 4, 5 und 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(3) Die §§ 1, 2, 3 Abs 1, 5 Abs 1 und 2 und (§) 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 16/2015 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Tages in Kraft.

In Kraft seit 21.02.2015 bis 31.12.9999
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