§ 21 QS-VO-Blut Inkrafttreten

QS-VO-Blut - Regelungen über den Betrieb und das Qualitätssystem von Blutspendeeinrichtungen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

§ 2 Abs. 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 281/2017 tritt mit 15. Februar 2018 in Kraft. Paragraph 2, Absatz 4, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 281 aus 2017, tritt mit 15. Februar 2018 in Kraft.

In Kraft seit 25.10.2017 bis 31.12.9999
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