Anl. 16 PStV

PStV - Personenstandsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Die Novellierungsanweisung in Artikel 4 Z 2 der Novelle BGBl. II Nr. 287/2012 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „2. In den Anlagen 6, 16 und 17 wird jeweils die Wortfolge „Sicherheitsdirektion, in Wien an die Bundespolizeidirektion Wien“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.“.)Die Novellierungsanweisung in Artikel 4 Ziffer 2, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 287 aus 2012, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „2. In den Anlagen 6, 16 und 17 wird jeweils die Wortfolge „Sicherheitsdirektion, in Wien an die Bundespolizeidirektion Wien“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.“.)

In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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