§ 3 PGV

PGV - Psychotropen-Grenzmengenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Der Anhang in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 373/2014 tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.Der Anhang in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 373 aus 2014, tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3,Der Anhang in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 210/2019 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.Der Anhang in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 210 aus 2019, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
  4. (4)Absatz 4,Der Anhang in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 7/2024 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.Der Anhang in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 7 aus 2024, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
In Kraft seit 10.01.2024 bis 31.12.9999
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