Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Sofern hinsichtlich der im Anhang angeführten psychotropen Stoffe das Bestehen von Salzen möglich ist, beziehen sich die Grenzmengen auf die Base des jeweiligen psychotropen Stoffes.
In Kraft seit 01.01.1998 bis 31.12.9999
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