Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2025
(1)Absatz einsDie Präsidentin/der Präsident des Nationalrates hat die Präsidialkonferenz und die parlamentarischen Klubs im Zuge der Projektvorbereitung, Durchführung und Abwicklung des Projekts „Sanierung Parlament“ durch
1.Ziffer einsein projektbegleitendes Kontrollgremium, dem auch die Präsidentin/der Präsident des Rechnungshofes in beratender Funktion angehört, sowie
2.Ziffer 2durch ein projektbegleitendes Gremium für Nutzerfragen
einzubinden.
In Kraft seit 16.12.2020 bis 31.12.9999
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