§ 13 ParlMIG Verweisungen

ParlMIG - Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.05.2024

Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 15.06.1992 bis 31.12.9999
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