Anl. 3 OzonG

OzonG - Ozongesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

 

(zu § 10a)

 

Langfristige Ziele für Ozon für das Jahr 2020

 

Langfristiges Ziel für den Schutz der menschlichen Gesundheit:

120 µg/m3 als höchster Achtstundenmittelwert eines Tages innerhalb eines Kalenderjahres.

 

Langfristiges Ziel für den Schutz der Vegetation:

AOT40 von 6 000 µg/m3.h, berechnet aus den Einstundenmittelwerten von Mai bis Juli.

 

Bei den Konzentrationsangaben in µg/m3 ist das Volumen auf eine Temperatur von 293 K und einen Druck von 101,3 kPa zu normieren. Der Achtstundenmittelwert ist gleitend aus Einstundenmittelwerten zu berechnen; jeder Achtstundenmittelwert gilt für den Tag, an dem der Mittelungszeitraum endet. AOT40 bedeutet die Summe der Differenzen zwischen den Konzentrationen über 80 µg/m3 als Einstundenmittelwerte und 80 µg/m3 unter ausschließlicher Verwendung der Einstundenmittelwerte zwischen 8 und 20 Uhr MEZ.

In Kraft seit 01.07.2003 bis 31.12.9999
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