Anl. 1 OzonG

OzonG - Ozongesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

 

(zu § 6)

Informations- und Warnwerte für Ozon

 

Informationsschwelle 180 µg/m3 als Einstundenmittelwert (stündlich gleitend)

 

Alarmschwelle 240 µg/m3 als Einstundenmittelwert (stündlich gleitend)

 

Bei den Konzentrationsangaben in µg/m3 ist das Volumen auf eine Temperatur von 293 K und einen Druck von 101,3 kPa zu normieren.

 

Anmerkung: Die Informationsschwelle ist ein Wert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die menschliche Gesundheit für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen besteht. Die Alarmschwelle ist ein Wert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die menschliche Gesundheit für die Gesamtbevölkerung besteht.

In Kraft seit 01.07.2003 bis 31.12.9999
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