Art. 2 Oö. WV 2012

Oö. WV 2012 - Oö. Wohnbeihilfen-Verordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 77/2016)

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft. Auf Wohnbeihilfenansuchen, deren Bewilligungszeitraum vor dem 1. Jänner 2017 beginnt, ist die Oö. Wohnbeihilfen-Verordnung 2012, LGBl. Nr. 107/2011, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 144/2015, anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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§ 6 Oö. WV 2012
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