§ 1 Oö. WV 1995

Oö. WV 1995 - Oö. Wolfgangsee-Verordnung 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

§ 1

Geltungsbereich

 

Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für jenen Teil des Aber- oder Wolfgangsees, der im Land Oberösterreich gelegen ist und im folgenden kurz als See bezeichnet wird.

In Kraft seit 05.08.1995 bis 31.12.9999
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