§ 6 Oö. VVAV § 6

Oö. VVAV - Oö. Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Oö. Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung, LGBl. Nr. 67/2004, außer Kraft.

In Kraft seit 31.03.2012 bis 31.12.9999
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