§ 1 Oö. VMNKGRH

Oö. VMNKGRH - Verordnung - Managementpläne für den "Nationalpark Oö. Kalkalpen - Gebiet Reichraminger Hintergebirge/Sengsengebirge"

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

I. ABSCHNITT

Allgemeines

 

§ 1

Grundsätze

 

Die Managementpläne für die Sachbereiche Entwicklungen des Naturraumes und der Biotopausstattung, Wildstandsregulierung und Besucherlenkung haben die Gegebenheiten und Erfordernisse der einzelnen Zonen des Nationalparks zu berücksichtigen, wobei sich ordnende Maßnahmen innerhalb der einzelnen Zonen in die Ordnung des gesamten Nationalparkgebietes einfügen müssen. Ordnende Maßnahmen in angrenzenden Zonen sind aufeinander abzustimmen. Die Auswirkungen der ordnenden Maßnahmen auf die den Nationalpark umgebenden Grundflächen sind zu berücksichtigen.

In Kraft seit 25.09.1997 bis 31.12.9999
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