Oö. Verwaltungsgemeinschaftsverordnung - Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding (Oö. VBGE) Fundstelle

Oö. VBGE - Oö. Verwaltungsgemeinschaftsverordnung - Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.05.2024

Verordnung der Oö. Landesregierung über die Einrichtung einer Verwaltungsgemeinschaft der Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding (Oö. Verwaltungsgemeinschaftsverordnung)

StF: LGBl. Nr. 53/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 19. Mai 1868, RGBl. Nr. 44/1868, wird verordnet:

In Kraft seit 01.09.2016 bis 31.12.9999
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