§ 42 Oö. StG 1991 § 42

Oö. StG 1991 - Oö. Straßengesetz 1991

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit 1. August 1991 in Kraft. Gleichzeitig tritt das O.ö. Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1975, LGBl. Nr. 22, außer Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Landesgesetzes können schon vor dem Inkrafttreten des Landesgesetzes erlassen werden, sie treten jedoch frühestens mit diesem Landesgesetz in Kraft.

 

(Anm: LGBl. Nr. 82/1997)

In Kraft seit 24.07.1997 bis 31.12.9999
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