Oö. Stiftungs- und Fondsgesetz (Oö. SF) Fundstelle

Oö. SF - Oö. Stiftungs- und Fondsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

§  1

Geltungsbereich

II. Abschnitt

Stiftungen

§  2

Begriff

§  3

Errichtung einer Stiftung

§  4

Stiftungserklärung

§  5

Entscheidung über die Zulässigkeit der Stiftungserrichtung

§  6

Stiftungskurator

§  7

Name der Stiftung

§  8

Sitz der Stiftung

§  9

Stiftungssatzung

§ 10

Stiftungsorgane

§ 11

Stiftungsvermögen

§ 12

Aufsicht

§ 13

Aufsichtsbehördliche Maßnahmen

§ 14

Stiftungskommissär

§ 15

Änderung der Stiftungssatzung

§ 16

Besondere Voraussetzungen für die Änderung der Stiftungssatzung

§ 17

Umwandlung von Stiftungen in Stiftungsfonds

§ 18

Auflösung von Stiftungen

§ 19

Verfügung über vorhandene Vermögenswerte bei Auflösung der Stiftung

III. Abschnitt

Fonds

§ 20

Begriff

§ 21

Errichtung eines Fonds

§ 22

Fondserklärung

§ 23

Entscheidung über die Zulässigkeit der Fondserrichtung

§ 24

Fondskurator

§ 25

Fondssatzung

§ 26

Fondsorgane

§ 27

Fondsvermögen

§ 28

Aufsicht

§ 29

Fondskommissär

§ 30

Änderung der Fondssatzung

§ 31

Auflösung von Fonds

IV. Abschnitt

Schlußbestimmungen

§ 32

Behörde

§ 33

Zuständigkeit der Gerichte

§ 34

Abgabenbefreiung

§ 35

Übergangsbestimmungen

§ 36

Inkrafttreten

 

In Kraft seit 16.06.1988 bis 31.12.9999
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