§ 1 Oö. SBG 2000

Oö. SBG 2000 - Oö. Stellenbesetzungsgesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

§ 1

 

(1) Dieses Landesgesetz regelt die Erlassung von Vertragsschablonen, die beim Abschluss oder der Verlängerung von Anstellungsverträgen mit Mitgliedern von Leitungsorganen von Landes- oder Gemeindeunternehmungen anzuwenden sind.

 

(2) Im Fall von Unternehmungen weiterer Stufen im Sinn des Art. 126b Abs. 2 letzter Satz B-VG ist die Anwendbarkeit dieses Landesgesetzes für jede Stufe gesondert zu beurteilen.

 

(3) Die in diesem Landesgesetz einer Gemeinde zukommenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.

In Kraft seit 01.07.2000 bis 31.12.9999
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