§ 1 Oö. RDV

Oö. RDV - Oö. Rettungs-Dienstmedaillen-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

§ 1

 

(1) Die Oberösterreichische Rettungs-Dienstmedaille für 25-jährige Tätigkeit auf dem Gebiete des Rettungswesens ist aus Bronze. Sie hat einen Durchmesser von 32 mm und zeigt auf der Vorderseite das von zwei Lorbeerzweigen und der Umschrift "O.ö. Rettungs-Dienstmedaille" umrahmte Wappen des Landes Oberösterreich. Auf der Rückseite zeigt sie die mit Blumendekor umrahmte Kontur eines Kreuzes mit der Zahl "25" und die Umschrift "Für verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiete des Rettungswesens".

(2) Die Oberösterreichische Rettungs-Dienstmedaille für 40-jährige Tätigkeit auf dem Gebiete des Rettungswesens ist versilbert, weist die Zahl "40" auf und ist im übrigen gleich der Oberösterreichischen Rettungs-Dienstmedaille für 25-jährige Tätigkeit auf dem Gebiete des Rettungswesens ausgestattet.

(3) Die Dienstmedaille ist an einem 45 mm breiten, weiß und rot gespaltenen, dreieckförmig gefalteten Band befestigt. Die Verbindung der Dienstmedaille mit dem Band wird durch einen Ring hergestellt.

In Kraft seit 01.01.1990 bis 31.12.9999
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