Gesamte Rechtsvorschrift Oö. RDV

Oö. Rettungs-Dienstmedaillen-Verordnung

Oö. RDV
beobachten
merken
Stand der Gesetzesgebung: 25.09.2017
Verordnung der Oö. Landesregierung vom 18. Dezember 1989 über die Ausstattung von Dienstmedaillen auf dem Gebiet des Rettungswesens (Oö. Rettungs-Dienstmedaillen-Verordnung)

StF: LGBl. Nr. 87/1989

§ 1 Oö. RDV


§ 1

 

(1) Die Oberösterreichische Rettungs-Dienstmedaille für 25-jährige Tätigkeit auf dem Gebiete des Rettungswesens ist aus Bronze. Sie hat einen Durchmesser von 32 mm und zeigt auf der Vorderseite das von zwei Lorbeerzweigen und der Umschrift "O.ö. Rettungs-Dienstmedaille" umrahmte Wappen des Landes Oberösterreich. Auf der Rückseite zeigt sie die mit Blumendekor umrahmte Kontur eines Kreuzes mit der Zahl "25" und die Umschrift "Für verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiete des Rettungswesens".

(2) Die Oberösterreichische Rettungs-Dienstmedaille für 40-jährige Tätigkeit auf dem Gebiete des Rettungswesens ist versilbert, weist die Zahl "40" auf und ist im übrigen gleich der Oberösterreichischen Rettungs-Dienstmedaille für 25-jährige Tätigkeit auf dem Gebiete des Rettungswesens ausgestattet.

(3) Die Dienstmedaille ist an einem 45 mm breiten, weiß und rot gespaltenen, dreieckförmig gefalteten Band befestigt. Die Verbindung der Dienstmedaille mit dem Band wird durch einen Ring hergestellt.

§ 2 Oö. RDV


§ 2

 

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1990 in Kraft.

Oö. Rettungs-Dienstmedaillen-Verordnung (Oö. RDV) Fundstelle


Verordnung der Oö. Landesregierung vom 18. Dezember 1989 über die Ausstattung von Dienstmedaillen auf dem Gebiet des Rettungswesens (Oö. Rettungs-Dienstmedaillen-Verordnung)

StF: LGBl. Nr. 87/1989

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Oö. Rettungs-Dienstmedaillen-Gesetzes, LGBl. Nr. 74/1989, wird verordnet:

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten