§ 7 Oö. PSchulV 2012 § 7

Oö. PSchulV 2012 - Oö. Privatschul-Lehrverpflichtungsverordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Folgende Nebenleistungen werden in die Lehrverpflichtung eingerechnet:

1.

die Tätigkeit als Leiterin oder Leiter einer Sportwoche mit einer Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe III für einen Monat des Schuljahres;

2.

an der Höheren Technischen Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Getreidewirtschaft des Landes Oberösterreich weiters

a)

die Leitung der Lehrmühle mit zwei Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe II,

b)

die Leitung der Bäckerei mit zwei Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe II,

c)

die Tätigkeit als Qualitäts-Projektmanagerin oder Qualitäts-Projektmanager für die Dauer eines Unterrichtsjahres mit 0,48 Werteinheiten;

3.

an der Technischen Fachschule des Landes Oberösterreich in Haslach an der Mühl weiters

a)

die Leitung sämtlicher Werkstätten mit bis zu 7,5 Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe II,

b)

die Tätigkeit als Qualitäts-Projektmanagerin oder Qualitäts-Projektmanager für die Dauer eines Unterrichtsjahres mit 0,46 Werteinheiten.

In Kraft seit 01.02.2012 bis 31.12.9999
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