§ 3 Oö. PSchulV 2012 § 3

Oö. PSchulV 2012 - Oö. Privatschul-Lehrverpflichtungsverordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Der 2. Abschnitt gilt für die in einem öffentlich-rechtlichen oder in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich stehenden Lehrkräfte an der Höheren Technischen Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Getreidewirtschaft des Landes Oberösterreich und der Technischen Fachschule des Landes Oberösterreich in Haslach an der Mühl.

In Kraft seit 01.02.2012 bis 31.12.9999
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