§ 30a Oö. LWKG 1967 § 30a

Oö. LWKG 1967 - Oö. Landwirtschaftskammergesetz 1967

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Die näheren Bestimmungen über die Organisation und Geschäftsführung der Landwirtschaftskammer regelt die Geschäftsordnung, die die Vollversammlung beschließt.

(Anm: LGBl. Nr. 4/1996)

In Kraft seit 01.09.1967 bis 31.12.9999
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