Art. 5 Oö. LGG

Oö. LGG - Oö. Landes-Gehaltsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

 

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(5) Artikel IV (Oö. Landes-Gehaltsgesetz) tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

(6) (Verfassungsbestimmung) Die im Artikel IV Z 5 enthaltene Verfassungsbestimmung (§ 22b Oö. Landes-Gehaltsgesetz) tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft. Art. IV Z 1 und 5 (§ 20c Abs. 4 und 5, § 22a und § 22b des Oö. Landes-Gehaltsgesetzes) werden erst zu dem Zeitpunkt wirksam, in dem der Abschluss eines Pensionskassenvertrages wirksam wird.

In Kraft seit 01.01.2000 bis 31.12.9999
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