§ 2 Oö. LGG Besoldungsrechtliche Einteilung der Beamten

Oö. LGG - Oö. Landes-Gehaltsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Die Bezüge der Beamten richten sich nach der Zugehörigkeit zu einer der folgenden Besoldungsgruppen:

1.

Beamte der Allgemeinen Verwaltung;

2.

Beamte in handwerklicher Verwendung;

3.

Entfallen;

4.

Entfallen;

5.

Lehrer;

6.

Beamte des Schulaufsichtsdienstes;

7.

Wachebeamte;

8.

Entfallen.

 

(Anm: LGBl. Nr. 49/2005)

In Kraft seit 01.06.2005 bis 31.12.9999
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