Kundmachung über die bei der Wahl des Oö. Landtags in jedem Wahlkreis zu vergebenden Mandate (Oö. KWLWM) Fundstelle

Oö. KWLWM - Kundmachung über die bei der Wahl des Oö. Landtags in jedem Wahlkreis zu vergebenden Mandate

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 9. Dezember 2013 über die bei der Wahl des Oö. Landtags in jedem Wahlkreis zu vergebenden Mandate

StF: LGBl.Nr. 106/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 3 Abs. 1 der Oö. Landtagswahlordnung, LGBl. Nr. 48/1997, wird kundgemacht:

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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