§ 1 Oö. KWLWM § 1

Oö. KWLWM - Kundmachung über die bei der Wahl des Oö. Landtags in jedem Wahlkreis zu vergebenden Mandate

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Auf Grund des Ergebnisses der Registerzählung 2011 verteilen sich die bei der Wahl des Oö. Landtags zu vergebenden Mandate auf die Wahlkreise (§ 2 der Oö. Landtagswahlordnung) wie folgt:

Wahlkreis Nr.

Bezeichnung

Zahl der Mandate

1

Linz und Umgebung

12

2

Innviertel

9

3

Hausruckviertel

14

4

Traunviertel

10

5

Mühlviertel

11

 

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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