§ 4 Oö. FIUGV 2008

Oö. FIUGV 2008 - Oö. Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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