§ 6 Oö. EV 2005

Oö. EV 2005 - Oö. Einreihungsverordnung 2005

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.05.2024

§ 6

In-Kraft-Treten

 

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft.

 

(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Oö. Einreihungsverordnung, LGBl. Nr. 56/2001 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 118/2002, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich bis zu diesem Zeitpunkt ereignet haben.

In Kraft seit 01.10.2005 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 6 Oö. EV 2005


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 6 Oö. EV 2005 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 6 Oö. EV 2005


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 6 Oö. EV 2005


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 6 Oö. EV 2005 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Oö. EV 2005 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 5a Oö. EV 2005
Anl. 1 Oö. EV 2005